Gesellschaftsverhältnisse werden selten in guten Zeiten auf die Probe gestellt. Erst bei Gesellschafterwechseln, Erbfällen oder Meinungsverschiedenheiten über die strategische Ausrichtung zeigt sich, ob Satzung und Gesellschaftervertrag tatsächlich tragfähig sind. Wir begleiten Unternehmen genau an diesen Punkten — vorausschauend und, wenn nötig, auch in der Auseinandersetzung.
Struktur, die auch im Konfliktfall hält
Ob GmbH, GmbH & Co. KG oder Aktiengesellschaft: Die Wahl der Rechtsform ist nur der Ausgangspunkt. Entscheidend ist, wie Stimmrechte, Gewinnverteilung, Nachfolge und Ausstiegsszenarien in der Satzung geregelt sind — lange bevor ein Konflikt sie auf die Probe stellt.

Leistungsschwerpunkte
- Gründung, Umwandlung und Restrukturierung von Gesellschaften
- Gestaltung von Gesellschafterverträgen und Satzungen
- Begleitung von Gesellschafterwechseln und Anteilsübertragungen
- Nachfolgeregelung für inhabergeführte Unternehmen
- Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
Nachfolge als Königsdisziplin
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Nachfolge inhabergeführter Unternehmen im Rheinland. Wir moderieren zwischen den Generationen, strukturieren Übergaben steuerlich und rechtlich sauber und sorgen dafür, dass das Unternehmen den Wechsel an der Spitze übersteht, ohne an Substanz zu verlieren.
Die beste Satzung ist die, die man im Streitfall nie öffnen muss — weil sie ihn gar nicht erst entstehen lässt.