Wenn verhandeln nicht mehr reicht
Nicht jeder Streit lässt sich vermeiden. Wenn es so weit ist, vertreten wir Sie vor den Landgerichten, den Kammern für Handelssachen und in Schiedsverfahren mit klarer Strategie und realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Bevor wir klagen, rechnen wir mit Ihnen durch, was ein Verfahren kostet, wie lange es dauert und welcher Vergleich wirtschaftlich sinnvoll wäre. Diese Ehrlichkeit am Anfang spart häufig Jahre.
Wofür Mandanten uns holen
- Zahlungs- und Gewährleistungsklagen aus Liefer- und Werkverträgen
- Streitigkeiten aus Unternehmenskäufen und Gesellschafterverhältnissen
- Einstweilige Verfügungen und Arrestverfahren
- Nationale und internationale Schiedsverfahren
- Vollstreckung von Titeln im In- und Ausland
So führen wir Verfahren
- Frühe Fallanalyse mit Prozessrisiko-Bewertung
- Beweissicherung, bevor Unterlagen und Erinnerungen verloren gehen
- Schriftsätze, die das Gericht auf den Punkt führen
- Vergleichsverhandlungen auf Augenhöhe, aus einer starken Position
Fristen nicht verstreichen lassen
Viele Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, kaufrechtliche Mängelrechte oft schon nach zwei Jahren. Wenn Sie unsicher sind, senden Sie uns die Unterlagen frühzeitig über den Mandanten-Upload.
